Ein Richter am Amtsgericht in Meschede stellte ein strafrechtliches Urheberrechtsverfahren angesichts verbleibender zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Angeklagten gegen Zahlung von 2300 Euro Geldbuße ein. Laut heise online soll sich der Richter folgendermaßen zum Thema geäußert haben:
[E]s [gebe] beim Thema “Raubkopie” ein nicht besonders großes Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung. “Wenn man wahllos eine Durchsuchung machen würde, würde man vermutlich bei jedem Zweiten eine gebrannte CD finden”
Gebrannte CDs sind zwar nicht a priori illegal – meine zum Beispiel enthalten zumeist meine eigenen Songs – und es gibt schließlich auch nach wie vor ein Recht auf Privatkopie, wenn auch schon deutlich durchlöchert. Allerdings stimmt die Einschätzung natürlich tendenziell – wenn er auch noch nicht den nächsten gedanklichen Schritt vollzogen hat, nämlich den, nicht länger zu versuchen, sich mit rechtlichen Mitteln gegen die Veänderung der ökonomischen Struktur einer Branche zu wehren. Da ist er allerdings nicht allein – allerdings stirbt die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt.
Ob er wohl am Abend bei seinen Kindern nach gebrannten CDs gesucht hat?