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Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle…

… bezeichnet Marcus Hammerschmitt für Telepolis durchaus zurecht als “Zehnkampf der Idiotie.” Andererseits ist es bei Urheberrechtsnovellen im In- und Ausland ja eigentlich mittlerweile die Norm,

“die eigentlichen Urheber [zu] enteignen, die Wissenschaft [zu] beschädigen, und auf den Schulhöfen Angst vor Strafverfolgung [zu] säen,”

und an die Stelle technischer Ausschließbarkeit eine oft absurde rechtliche Fiktion zu setzen, die für das Gemeinwohl zumeist auch ökonomisch höchst problematisch ist, und unter Umständen sogar für die Rechteinhaber.

Allerdings bleibt zu hoffen, daß deren Bemühen, ihre politisch akzeptierten Ansprüche auf Perpetuierung der Cash Flows vergangener Tage und Produkte im digitalen Zeitalter gerade auf den Schulhöfen Einhalt geboten wird.

Denn dort wird sich freilich nichts an der tagtäglichen faktischen Weiterentwicklung der Rechtskonzeptionen Begriffs “geistiges Eigentum” ändern – soviel Angst vor Strafverfolgung kann man nämlich auf Schulhöfen gar nicht säen, ohne die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage zu stellen.

Also auf zum dritten Korb! Vielleicht schwingt das Pendel dann ja schon wieder zurück… auch Bundestagsabgeordnete sind schließlich lernfähig, vielleicht.

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