Es soll Juristen geben, für die das heimliche Ausspähen eines Computers per Trojaner das gleiche ist, wie eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Bescheid. Hoffen wir gemeinsam, daß es sich dabei nur um technologische Verwirrung handelt.
SPIEGEL online – Bundesgerichtshof entscheidet über heimliche Online-Durchsuchungen
Gerade erst wollte das Innenministerium die technischen Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung von Computern verbessern. Doch erlaubt das Gesetz das heimliche Ausspähen der Festplatten überhaupt? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof.
Update: Die Verwirrung war wohl wirklich nur technisch – Die Zeit online –
Nach Ansicht des BGH ist die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird (eines so genannten Trojaners), nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die »erforderliche Ermächtigungsgrundlage«, entschied der 3. Strafsenat.