Datenschutz, German Politics, Germany, internet, privacy

“The privacy and integrity of information processing systems”

Striking down state (Land) legislation from Nordrhein-Westfalia that allowed the use of trojan software to spy on individual’s computers, the German constitutional court (Bundesvrfassungsgericht) has derived from the fundamental legal premises of the German constutiton a new basic right to “privacy and integrity of information processing systems” (my quick and dirty translation). As a basic right, it can only be infringed given very specific circumstances – in this case, the court explicitly mentioned “specific” threats to the life and liberty of individuals, or “concrete” threats to the state.

It will obviously depend on legislative interpretations of the court’s ruling to see whether it’s possible to speak of a “loophole” in the basic right, as Spiegel Online English does. My guess is not, as politicians will not want to get slapped in the face by the Constitutional Court again, and the court will rule on two more privacy related cases soon.

While the court’s ruling will have to be studied in detail to understand its intentions more clearly, this is clearly a landmark decision with respect to the question of how to balance the state’s desire to gather information to protect its citizens and ensure the rule of law with the citizens’ right to privacy.

The Chaos Computer Club’s Andreas Bogk’s, who serves as an expert at the court, likenes the verdict to the census ruling in 1983, which derived a basic right to informational self determination and paved the way for privacy protection legislation.

Netzpolitk.org (German) has everything and then another link and quote regarding the verdict and the unfolding media coverage.

Some more links in English – BBC, WSJ, Bloomberg.

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Allgemein

Die üblichen Verdächtigen

Nach dem Urteil des BGH zur Nichtzulässigkeitn von verdeckten Onlinedurchsuchungen haben sich die üblichen Verdächtigen zu Wort gemeldet. Bundesinnenminister Schäuble, der noch vor gut einer Woche in Davos den Wert des Datenschutzes gegenüber seinem angeblich weniger zimperlichen US-Kollegen als gesellschaftstragend verteidigt haben soll, bezeichnete es laut Heise online als

“unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten und forderte eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung.”

Die Gewerkschaft der Polizei verlangte offenbar darüber hinaus,

“mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen.”

Das kommt nicht überraschend: Selbst die hauseigenen Juristen beim BKA werden schießlich von ihren nicht nicht staatsexaminierten Kollegen mitunter als “Verhinderer” bezeichnet. Überraschend dagegen sind die offenen Worte des bayrischen Datenschützers Karl Betzl, der heimliche Durchsuchungen als eines Rechtsstaats unwürdig bezeichnete. Laut Heise Online

“warnte [er] zudem vor immensen Schadenersatzforderungen gegen den Staat, falls Ergebnisse von Online-Durchsuchungen in die falschen Hände geraten. “Es ist unkontrollierbar, wie sich staatliche Ausforschungssoftware weiter verbreitet”… “Der Staat dürfte wohl auch für Trittbrettfahrer mithaften, die die staatliche Ausforschungssoftware missbrauchen.”

Der Bericht wirft außerdem einige bislang in der Öffentlichkeit weitgehend mißachtete Fragen auf:

“Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners und von Online-Durchsuchungen bislang allerdings kaum vor. Angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer dürften die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung einfach so, wie sich die Politik dies vorstellt, zu realisieren – zumal Terroristen und Cyberkriminelle nicht dafür bekannt sind, sich völlig naiv im Web zu bewegen und willenlos jeden Mailanhang anzuklicken oder dubiose Webseiten zu besuchen.”

Aber “Realitätsbezug” wird leider immer nur dann eingefordert, wenn es um die Schaffung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten oder die Notwendigkeit der Abwägung von Bürgerrechten und Bürgersicherheit geht…

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Allgemein

Is my PC my castle?

Es soll Juristen geben, für die das heimliche Ausspähen eines Computers per Trojaner das gleiche ist, wie eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Bescheid. Hoffen wir gemeinsam, daß es sich dabei nur um technologische Verwirrung handelt.

SPIEGEL online – Bundesgerichtshof entscheidet über heimliche Online-Durchsuchungen

Gerade erst wollte das Innenministerium die technischen Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung von Computern verbessern. Doch erlaubt das Gesetz das heimliche Ausspähen der Festplatten überhaupt? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof.

Update: Die Verwirrung war wohl wirklich nur technisch – Die Zeit online

Nach Ansicht des BGH ist die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird (eines so genannten Trojaners), nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die »erforderliche Ermächtigungsgrundlage«, entschied der 3. Strafsenat.

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Sport

Können Täuscher getäuscht werden?

Eine überaus berechtigte Frage. Hans Leyendecker berichtet auf SZ-online, daß Jan Ullrich möglicherweise doch bereit sei, wegen der Doping-Anschuldigungen gegen ihn einen DNA Test zu machen.

In einem Schreiben vom 22. Januar 2007 teilten seine deutschen
Anwälte der gegen Ullrich wegen Betrugsverdacht ermittelnden Bonner
Staatsanwaltschaft mit, der Sportler sei bereit, eine Speichelprobe in
Deutschland abzugeben. Das Erbmaterial soll danach mit Blut verglichen
werden, das im Mai 2006 beim spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes
gefunden worden ist und von Ullrich stammen soll. Ullrich bestreitet einen
Kontakt zu Fuentes.

Die ganze Affäre um Ullrichs angenommene Zusammanarbeit mit dem spanischen Arzt erscheint mir immer noch mehr als undurchsichtig: allein die Codenamen, die Fuentes in seinem Doping-Log für Ullrich und seinen sportlichen Berater Pevenage verwendet hat, sind so offensichtlich, daß es stutzig machen muß. Klar, vielleicht ist auch das Strategie oder Nachlässigkeit. Aber ist das wirklich eine plausible Hypothese bei einem derart sensiblen und nicht zuletzt strafrechtlich relevanten Vorgehen? Bei mir zumindest bleiben da Zweifel.

Zweifelhaft ist allerdings auch Jan Ullrichs Verhalten. Auch wenn ich seine bisherige Weigerung, eine Dopingprobe abzugeben, aus rechtsphilosophischen Gründen für überaus angemessen halte – gerade weil der zunehmenden technische und ökonomischen Verfügbarkeit von DNA Analysen eine natürliche Tendenz zur Beweislastumkehr innewohnt -, wäre es für einen Radprofi im letzten Drittel seiner Karriere doch eher ungewöhnlich den Märtyrer auf dem Altar der Rechtsphilosophie zu geben anstatt den – problematischen – Unschuldsbeweis anzutreten und befreit in die Vorbereitung auf die Saison 2007 zu gehen.

Und jetzt plötzlich doch eine DNA-Probe für den Unschuldsbeweis? Ich hoffe, seine Anwälte und sportlichen Berater haben nicht den Überblick verloren und beginnen, sich selbst zu täuschen, auch wenn Täuschung, wie Hans Leyendecker bemerkt, Teil der Verteidigungsstrategie sein könnte, im Fall der Fälle:

Für den Fall, dass Blut und Speichelprobe übereinstimmen sollten, könnten nach Ansicht von juristischen Experten die Anwälte womöglich argumentieren, Ullrichs früherer Arbeitgeber Telekom sei gar nicht von ihm getäuscht worden. Denn obwohl in den Verträgen mit Radsportprofis das Dopen strikt verboten ist, gilt die Radsportbranche als dopingverseucht. Wenn aber das Milieu ein Sumpf ist, dann gibt es auch keine einzelnen Sumpfblüten mehr.

Wer weiß, vielleicht haben ja sowohl der Richter als auch die Verteidiger den entsprechenden Themenabend bei Dr. House auf RTL gesehen, auch wenn der wohl eher an Lance Armstrong erinnern sollte. Die Episode “Tanz ums Feuer” (“Spin” im Original, englisch) wurde schließlich erst Ende November ausgestrahlt.

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almost a diary, self-referential

Summertime.

Just as Doug mentioned over on afoe, and as you might be experienceing yourselves, my gentle readers – it’s summertime. And summertime means that most Europeans enjoy the easy livin’, particularly during August, when entire countries seem to relocate to the sea.

Unfortunately, the Air France flight that crash landed in Toronto a couple of hours ago (apparently all passengers survived and only a few are injured) did not wait until la rentr�e to run over the end of the runway and break up. So while CNN had already found a camera crew in Toronto, and Wolf Blitzer had already talked to passengers and witnesses, the Air France website still reassuringly read –

Aucun événement à signaler sur l’ensemble du réseau Air France….

I guess that’s one way of dealing with such events…

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oddly enough

Poped out.

German takes over a Pole's job.Today, a fellow afoe blogger stated in an email that he was a little “poped out” – somehow I get the feeling most people are. So I will end the introductory pontifical coverage with a photo I saw on flickr, one apparently depicing a paragraph published in the German satire magazine “Titanic”.

For those among you who don’t read German, here’s the translation: “Hartz IV (the German labour market reforms) show first results: German takes over a Pole’s job.” Actually, “Polenjob” is a little derogatory, so it’s a little funnier in German than in English…

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German Politics

She Was Not Surprised?

I’m a little confused about a statement by the Chancellor’s spokesperson, Bela Anda, as reported by Netzeitung.

As you might have heard, yesterday, an unemployed teacher was able to approach Mr Schroeder during a campaign rally in Mannheim and slap him. The Chancellor was, according to Mr Anda, not seriously injured by the “attack” and the perpetrator, who, interestingly, is – and for technical reasons will remain – a candidate for the Social Democrats in next months local elections despite immediate cancellation of his party membership, was released from police custody later in the evening. He faces charges of assault and insult.

Physical attacks on politicians are, luckily, very rare in current German politics – so there it is always surprising to hear about them. Or maybe not – apparently, Mrs Schroeder has been expecting such reactions to her husband’s politics all along – or how else is one to interpret Mr Anda’s statement that she “had been startled but was not really surprised.”

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