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Die üblichen Verdächtigen

Nach dem Urteil des BGH zur Nichtzulässigkeitn von verdeckten Onlinedurchsuchungen haben sich die üblichen Verdächtigen zu Wort gemeldet. Bundesinnenminister Schäuble, der noch vor gut einer Woche in Davos den Wert des Datenschutzes gegenüber seinem angeblich weniger zimperlichen US-Kollegen als gesellschaftstragend verteidigt haben soll, bezeichnete es laut Heise online als

“unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten und forderte eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung.”

Die Gewerkschaft der Polizei verlangte offenbar darüber hinaus,

“mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen.”

Das kommt nicht überraschend: Selbst die hauseigenen Juristen beim BKA werden schießlich von ihren nicht nicht staatsexaminierten Kollegen mitunter als “Verhinderer” bezeichnet. Überraschend dagegen sind die offenen Worte des bayrischen Datenschützers Karl Betzl, der heimliche Durchsuchungen als eines Rechtsstaats unwürdig bezeichnete. Laut Heise Online

“warnte [er] zudem vor immensen Schadenersatzforderungen gegen den Staat, falls Ergebnisse von Online-Durchsuchungen in die falschen Hände geraten. “Es ist unkontrollierbar, wie sich staatliche Ausforschungssoftware weiter verbreitet”… “Der Staat dürfte wohl auch für Trittbrettfahrer mithaften, die die staatliche Ausforschungssoftware missbrauchen.”

Der Bericht wirft außerdem einige bislang in der Öffentlichkeit weitgehend mißachtete Fragen auf:

“Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners und von Online-Durchsuchungen bislang allerdings kaum vor. Angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer dürften die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung einfach so, wie sich die Politik dies vorstellt, zu realisieren – zumal Terroristen und Cyberkriminelle nicht dafür bekannt sind, sich völlig naiv im Web zu bewegen und willenlos jeden Mailanhang anzuklicken oder dubiose Webseiten zu besuchen.”

Aber “Realitätsbezug” wird leider immer nur dann eingefordert, wenn es um die Schaffung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten oder die Notwendigkeit der Abwägung von Bürgerrechten und Bürgersicherheit geht…

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