Sport

Können Täuscher getäuscht werden?

Eine überaus berechtigte Frage. Hans Leyendecker berichtet auf SZ-online, daß Jan Ullrich möglicherweise doch bereit sei, wegen der Doping-Anschuldigungen gegen ihn einen DNA Test zu machen.

In einem Schreiben vom 22. Januar 2007 teilten seine deutschen
Anwälte der gegen Ullrich wegen Betrugsverdacht ermittelnden Bonner
Staatsanwaltschaft mit, der Sportler sei bereit, eine Speichelprobe in
Deutschland abzugeben. Das Erbmaterial soll danach mit Blut verglichen
werden, das im Mai 2006 beim spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes
gefunden worden ist und von Ullrich stammen soll. Ullrich bestreitet einen
Kontakt zu Fuentes.

Die ganze Affäre um Ullrichs angenommene Zusammanarbeit mit dem spanischen Arzt erscheint mir immer noch mehr als undurchsichtig: allein die Codenamen, die Fuentes in seinem Doping-Log für Ullrich und seinen sportlichen Berater Pevenage verwendet hat, sind so offensichtlich, daß es stutzig machen muß. Klar, vielleicht ist auch das Strategie oder Nachlässigkeit. Aber ist das wirklich eine plausible Hypothese bei einem derart sensiblen und nicht zuletzt strafrechtlich relevanten Vorgehen? Bei mir zumindest bleiben da Zweifel.

Zweifelhaft ist allerdings auch Jan Ullrichs Verhalten. Auch wenn ich seine bisherige Weigerung, eine Dopingprobe abzugeben, aus rechtsphilosophischen Gründen für überaus angemessen halte – gerade weil der zunehmenden technische und ökonomischen Verfügbarkeit von DNA Analysen eine natürliche Tendenz zur Beweislastumkehr innewohnt -, wäre es für einen Radprofi im letzten Drittel seiner Karriere doch eher ungewöhnlich den Märtyrer auf dem Altar der Rechtsphilosophie zu geben anstatt den – problematischen – Unschuldsbeweis anzutreten und befreit in die Vorbereitung auf die Saison 2007 zu gehen.

Und jetzt plötzlich doch eine DNA-Probe für den Unschuldsbeweis? Ich hoffe, seine Anwälte und sportlichen Berater haben nicht den Überblick verloren und beginnen, sich selbst zu täuschen, auch wenn Täuschung, wie Hans Leyendecker bemerkt, Teil der Verteidigungsstrategie sein könnte, im Fall der Fälle:

Für den Fall, dass Blut und Speichelprobe übereinstimmen sollten, könnten nach Ansicht von juristischen Experten die Anwälte womöglich argumentieren, Ullrichs früherer Arbeitgeber Telekom sei gar nicht von ihm getäuscht worden. Denn obwohl in den Verträgen mit Radsportprofis das Dopen strikt verboten ist, gilt die Radsportbranche als dopingverseucht. Wenn aber das Milieu ein Sumpf ist, dann gibt es auch keine einzelnen Sumpfblüten mehr.

Wer weiß, vielleicht haben ja sowohl der Richter als auch die Verteidiger den entsprechenden Themenabend bei Dr. House auf RTL gesehen, auch wenn der wohl eher an Lance Armstrong erinnern sollte. Die Episode “Tanz ums Feuer” (“Spin” im Original, englisch) wurde schließlich erst Ende November ausgestrahlt.

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