Staatstheater Mainz / Copyright Andreas Etter
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“Begehren” im Staatstheater Mainz

Bildquelle: Staatstheater Mainz / Copyright Andreas Etter – Gestern Abend hatte ich Gelegenheit “Begehren” von Gesine Schmidt (Regie Brit Bartkowiak) im Staatstheater Mainz anzusehen. Die Rezensentin von nachtkritik.de war sich ziemlich sicher, daß das Stück nicht funktioniert.

Und ich würde Ihr da nach meinem Besuch ein kleines Stück weit Recht geben, aber nicht, weil die Regisseurin, wie von Ihr vermutet, keine zündende Idee gehabt hat, sondern, weil sie die doku-fiktionale Feldforschung, die ihr in die Hand gedrückt wurde, so genommen hat, wie sie offenbar ist.

Gesine Schmidt scheint zu glauben, mit dem Aufzählen von Paraphilien und einem Einkauf in der BDSM-Abteilung des Sexshops ihres Vertrauens das Phänomen “Begehren” auserzählt zu haben. Das ist allerdings ein fataler und letztlich – gerade für Autoren – eigentlich auch offensichtlicher Trugschluß. 

Insofern hat die Inszenierung von Brit Barkoviak dem Text von Gesine Schmidt letztlich ein Meta-Element Wahrhaftigkeit hinzugefügt. Denn so wie im aktuellen gesamtgesellschaftlichen Diskurs Sexualität oft entweder rein sportlich gesehen oder als gewalttätig problematisiert wird, und letztlich alle aneinander vorbei reden müssen, weil sie den Kern des Themas “Begehren” nicht sehen können, weil der ja nichts ist, was sichtbar werden kann, tun das auch die Charaktere auf der Bühne.

Insofern, gelohnt hat sich der Besuch im Mainzer Staatstheater durchaus.

Bildquelle: Pressefoto Staatstheater Mainz / Copyright Andreas Etter
(http://presse.staatstheater-mainz.com/category/pressefotos-aktuell/)

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Screenshot of avidemux.sourceforge.net
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Avidemux: Videos drehen leicht gemacht, ohne erneutes Kodieren.

Servicepost: Mittlerweile trägt ja fast jeder in Form seines Handies ein komplettes Videostudio in der Hosentasche herum. Waren früher noch stundenlange Vorbereitungen für die Aufnahmen von Super 8 Filmen nötig, zieht man heute einfach das Telefon aus der Tasche und erstellt damit oft sogar besseres Bildmaterial als es noch vor wenigen Jahren professionelle Kameras konnten.

Allerdings passiert es dabei nicht nur mir immer wieder, daß das Handy falsch herum gehalten wird bzw. nicht erkennt, wo oben und unten auf dem Bild ist. Das führt dann dazu, dass das Video mit einer falschen Orientierung abgespielt wird, was mich immer wieder nervt.

Während eine Bilder-Rotationsfunktion z.B. im Windows Explorer eingebaut ist, ist das für Videos nicht so einfach – und vor allem schnell zu haben. Zwar können die meisten Video-Editoren Bildmaterial problemlos drehen, wollen es dann aber gleich noch mal neu berechnen, was je nach länge und Qualität des Originals, gerade bei den immer belibeteren 4K-Videos, schon mal dauern kann.

Nach längerem Suchen bin ich allerdings auf ein kleines Freeware-Juwel namens avidemux gestoßen, das die meisten Videos völlig ohne weitere Eingabe korrekt rotiert und ohne erneutes Kodieren einfach abspeichern kann. Sollte es bei der automatischen Rotationsfunktion zu Schwierigkeiten kommen, kann man die Rotationsrichtung auch noch als Filter einstellen, was allerdings dann eine Neuberechnung zur Folge hat.

Allerdings konnte ich bei ca. 20 auf diese Weise rotierten Videos keine Fehler feststellen. Ich vermute, daß avidemux einen festen Platz in meiner Software-Kollektion gefunden hat. Vielleicht ist es ja auch die Lösung für Eure Probleme.

 

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battleofthesexes

Geschlechtsverkehrsordnung, § 177 II 2

So nach und nach taucht so manche rechtsstaatliche Perle auf, die sich aus der anstehenden Reform des Sexualstrafrechts ergibt. Man muß sich so langsam ernsthaft fragen, ob die Abgeordneten sich auch nur zwei Minuten mit der Aussschussvorlage beschäftigt haben, auf Drogen waren, oder ob der Entwurf bei den meisten doch gleich im Altpapier gelandet ist; man weiß ja, wie hier abgestimmt gehört. Wer hier bis zum Ende liest, findet heraus, wie es kommen kann, daß jetzt auch – in bestimmten Situationen – absolut konsensueller Sex strafbewehrt ist. Kein Scherz.

Interessanterweise hat man nämlich laut der Begründung des Bundestages nicht nur explizit das reine “nein-heißt-nein”-Prinzip und nur implzit über die Formulierung “erkennbar” das “ja-heißt-ja”-Prinzip begründet – sondern in manchen Fällen sogar explizit das “ja-heißt-ja”-Prinzip eingeführt.

Nach dem neuen §177 II 2 gilt nämlich für Menschen, die für dritte “objektiv erkennbar” nicht in der Lage sind, einfach einen entgegenstehenden Willen zu bilden, eine ex-ante-Konsentierungspflicht. Was notwendigerweise die Frage aufwirft, warum ihnen die eine Art Willensbildung zugetraut wird, die andere aber nicht. Aber gut, das ist das kleinste logische Problem der Vorschrift.

Interessanterweise gilt dieser Abschnitt laut Begründung des Ausschusses nämlich nicht nur für Menschen mit allgemeinen Intelligenzbeeinträchtigungen oder geistigen Behinderungen, sondern auch für sog. temporäre Beeinträchigungen, vulgo: Trunkenheit. Zitat:

“Erfasst werden etwa Menschen mit solchen Behinderungen, die mit einer erheblichen Intelligenzminderung einhergehen, aber auch stark betrunkene Menschen, deren Trunkenheitsgrad die Fähigkeit zur Willensbildung oder -äußerung nicht absolut ausschließt.”

Wow. Das wird ein Spaß bei der nächsten Betriebsfeier und an Fastnacht. Dann müssen nämlich alle Beteiligten entscheiden, ob der Trunkenheitsgrad des/der potentiellen Kuschelpartners/in noch so ist, daß ein “nein” reicht (§177 I), oder doch schon so, daß er eine Art “ja” erfordert (§177 II 2), oder ob nicht vielleicht doch eine absolute Beeinträchtigung der Willensbildungsfähigkeit vorliegt, und keine Zustimmungsmöglichkeit besteht.

“Die Zustimmung muss Ausdruck eines natürlichen Willens der geschützten Person sein. Der natürliche Wille kann verbal oder konkludent (zum Beispiel durch sexualisierte Berührungen die die geschützte Person freiwillig an der handelnden Person vornimmt) erklärt werden. Er muss aus objektiver Sicht eindeutig sein.”

Fraglich dürfte natürlich auch oft sein, wer überhaupt die “geschütze Person” ist und wer die “handelnde Person”, denn wenn beide (für eine *obektive Person*) betrunken sind, könnte die vermeintlich konkludente Zustimmung ja auch ihrerseits eine konkludente oder verbale Zustimmung erfordern, was dann die zustimmende Handlung selbst nach der Vorschrift, die sie erfordert, strafbar machen würde. Und dann nochmal von vorne…

“insoweit [ist] die sogenannte „Nur-Ja-heißt-Ja“-Lösung umgesetzt, bei der jede einzelne sexuelle Handlung – auch innerhalb ein und desselben Geschlechtsaktes (zum Beispiel: Streicheln der Brust, dann Streicheln des Intimbereiches etc.) – vorab zwischen den beteiligten Sexualpartnern konsentiert sein muss. Dies ist aufgrund der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Personengruppe anders als bei Personen, die zur freien Willensbildung und -äußerung in der Lage sind, erforderlich.”

Aber der eigentliche Kicker kommt erst dann: Die Strafbarkeit ist hier rein prozedural begründet, hat nichts mehr mit dem entgegenstehenden Willen des/der Partnerin zu tun, sondern mit der “abstrakten Gefahr der Verletzung der Selbtsbestimmung”.

“Aus diesem Gedanken heraus macht sich der Handelnde grundsätzlich auch dann strafbar, wenn die geschützte Person zwar im Nachhinein auf der Grundlage eines natürlichen Willens kundtut, dass sie die sexuelle Handlung freiwillig vorgenommen habe, der Beschuldigte sich hierüber aber nicht vorab versichert hat. Denn der Verzicht auf die vorherige Konsentierung birgt die abstrakte Gefahr, dass die geschützte Person in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt wird. Der Umstand, dass im Nachhinein die Freiwilligkeit vom Opfer bekundet wird, kann aber in der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

Nochmal. Mit Gefühl. Selbst wenn beide beteiligten Personen freiwillig und glücklich Sex haben *UND* im Nachhinein die Freiwilligkeit der sexuellen Handlung(en) bekunden, bleibt, zum Beispiel bei einer Anzeige durch einen “wohlmeinenden” Dritten wie einen gehörnten ex-Partner, die Strafbarkeit für beide bestehen, nur weil sich die Beteiligen – die Annahme einer “handelnde Person” dürfte ja in einem solchen Fall zumeist ein sexistisches Vorurteil voraussetzen – nicht an das Prozedere aus der Geschlechtsverkehrsordnung $177 II 2 gehalten haben und so abstrakt ihre eigene sexuelle Selbstbestimmung gefährdet haben. Immerhin bei der Strafzumessung soll die Tatsache, daß beide den Sex wollten, hier einfließen.

Hier geht es nicht mehr um das Prinzip des konkreten Schutzes von sexueller Selbstbestimmung, hier schreibt der Staat Menschen vor, wie sie freiwillig miteinander zu kommunizieren haben, wie sie Sex zu haben haben. Während Opfer des vormaligen §175 StGb heute eine Entschädigung erhalten sollen, schafft die Bundesregierung mit diesem Entwurf auf Basis bizarrer, meist importierter amerikanischer, feministischer, Argumente – die noch dazu vom American Law Institute gerade als Basis der anstehenden Reform des amerikanischen Sexualstrafrechts abgelehnt wurden – quasi einen neuen Kuppelparagraphen, bei dem die abstrakte Gefahr zum Opfer zu werden, ausreicht, um die Freiheit von Menschen in ihrer Intimsphäre zu beschneiden.

Ein Stück weit wird den Autoren des Entwufs diese Absurdität wohl aufgefallen sein. Anders ist der letzte Absatz der Begründung nicht zu erklären, in dem darauf verwiesen wird, daß “das ja nicht der Regelfall” sein dürfte.

“In der Regel werden diese Fälle allerdings keine Bedeutung erlangen, weil bei diesen Fällen zum einen eine eindeutige konkludente Zustimmung des Opfers naheliegt und der Handelnde die Lage des Opfers in der Regel nicht ausnutzen wird. “

Man beachte die Verwendung des Wortes “Opfer”. Hier wird es verwendet zur Bezeichnung einer Person, die eindeutig zugestimmt haben soll, einer Person die “nicht ausgenutzt wurde”, ledliglich zur Unterscheidung von einer “handelnden Person.” Das ist entweder so beängstigend schlampig formuliert, daß man sich auch als Nichtjurist um die juristische Ausbildung ernsthaft sorgen muß, oder es ist der versehentliche Ausdruck der Art und Weise mit der die hinter dem Gesetzentwurf stehenden Personen Sexualität insgesamt betrachten: als einen Vorgang mit einer handelnden Person und einem Opfer.

Dieses Verständnis allerdings werden die wenigsten derjenigen teilen, die sie jetzt zur Befolgung ihrer Geschlechtsverkehrsordnung bestimmt haben.

Niemand kann sexuelle Gewalt wollen, und es ist ein sinnvoller Ansatz Menschen dazu anzuhalten, besser sexuell kommunizieren zu lernen. Aber das Strafrecht ist nicht dazu geeignet. Es bleibt zu hoffen, daß im Rahmen der Bundesratsdiskussion diese Gesetz noch verändert werden wird. Aber je mehr über dieses Gesetz und die Art seiner Verabschiedung ans Tageslicht kommt, je klarer wird es zu einem Beweisstück für den traurigen Zustand unserer repräsentativen Mediendemokratie.

Bundestagdrucksache mit Beschlußvorlage und Begründung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd…

Bildquelle: By American Fork citizen (LOC) [Public domain], via Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/…

Zuerst gepostet auf: https://www.facebook.com/notes/tobias-schwarz/geschlechtsverkehrsordnung-177-ii-2/10154364849129730

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Tick. Trick. Tipp. Szenenbild Tobias Schwarz
filme

tick. trick. tipp.

“tick. trick. tipp” ist der neue, auf einer wahren Begebenheit beruhende, Kurzfilm von Sebastian Linke und mir, mit dem großartigen Jens Peter Gust. Wie so oft war die Idee, einen kleinen drei-minütigen Kurzfilm für das Internationale Kurzfilm-Festival Hamburg zu machen. Das Thema war “Abschalten”. Viel Spaß!

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Titelbild und Rückseite - Frosch 8 - Schülerzeitung des Theresianum Mainz, 1993
almostadiary

Frosch 8

Nachdem ich ich ja leider immer noch zu wenig blogge, dachte ich, ich veröffentliche zumindest mal einen Blick in meine “schriftstellerische Vergangenheit”: die Diashow unten ist eine gescannte Sonderausgabe der Schülerzeitung “Frosch”, die ich ich zu meiner Oberstufenzeit mit ein paar Freunden herausgegeben habe. Ein großes Thema in dieser Ausgabe war ein Aufklärungsheft der Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Rheinland-Pfalz, das es aufgrund seiner für damalige Verhältnisse noch etwas blumigen Sprache zu bundesweiten Schlagzeilen – und nicht nur beim Frosch – gebracht hatte.

Titelbild und Rückseite - Frosch 8 - Schülerzeitung des Theresianum Mainz, 1993
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Thomas de Maizière Bildquelle: Olaf Kosinsky / Wikipedia
deutsche Politik, facebook link, German Politics, Germany, politics, Politik

Ich bin einer Meinung mit Thomas De Maizière, wer hätte das gedacht.

Der Titel des (auf facebook verlinkten – http://taz.de/Kommentar-de-Maiziere-zu-Fluechtlingen/!5238323/) taz-Artikels läßt sich (auf facebook) leider nicht ändern, denn ich halte ihn ebenfalls für kalkulierte Hetze. Ich war in den letzten Jahren eigentlich nie einer Meinung mit dem deutschen Innenminister, welcher auch immer gerade im Amt war. Von Schily bis Friedrich und wieder Demaizère. Netzpolitisch stehen wir vermutlich für den Rest unseres Lebens auf zwei unterschiedlichen Bahnsteigen.

Aber ich finde, im Gegensatz zu allen Anfeindungen, die der Mann gerade von rechts und links, auch in der eigenen Partei, über sich ergehen lassen muß, beweist sich Thomas de Maizière in der Flüchtlingsfrage, angesichts der Herausforderungen für die Exekutive, aus meiner Sicht geradezu als Verteidiger des Rechtsstaats. Die Herausforderung ist zunächst logistisch, dann rechtlich und am Ende kulturell und wirtschaftlich.

Es ist ob des zyklisch auftretenden, immer nach Extremen suchenden medialen Hypes (entweder “Willkommenskultur” oder “Gefahr durch Überfremdung”, letzte Woche noch eher ersteres, diese Woche eher letzteres) sehr schwer, sich ein fundiertes, sachliches Lagebild zu verschaffen, wenn man keinen Zugriff auf Daten der Verwaltung hat, und selbst die sind ja vermutlich im Moment eher erkenntnistheoretisch interessant als alles andere.

Ohne direkten Vorwurf ist sicher zu fragen, ob sich diese Flüchtlingsbewegung nicht klarer und eher abzeichtete und mehr Vorbereitung nötig gewesen wäre, und ob es eine azptable Situation ist, daß die politischen und bürokratischen Subsysteme in demokratischen Staaten von ihren eigenen Anreizsystemen letztlich dazu verdammt sind, solche Herausforderungen bis zum mitunter bitteren Ende aufzuschieben, weil sich die notwendigen Maßnahmen sonst schlicht nicht durchsetzen lassen. Und man wird sich auch die Frage gefallen lassen müssen, ob und welche Anreizwirkungen das eigene Handeln hatte, und ob und in wie weit es damit zur Gefährdung seiner eigenen Grundlagen beigetragen haben könnte. Es tut zweifelsohne weh, das zuzugeben, aber Moral ohne Machbarkeit ist nichts als ein leeres Versprechen.

Extreme Entwicklungen können schnell die Grundlagen eines Systems testen, dessen Parameter nicht auf solche Schocks eingestellt sind. Das mag man gut finden – wenn man das System als solches ablehnt, und darauf hofft, daß es fällt. Oder man kann den Versuch unternehmen, es zu verteidigen. Letzteres scheint, aus meiner Sicht, der Innenminister gerade zu tun.

Er hat dafür – im Moment – meine Unterstützung. Die Diskussion über Staatlichkeit und Souveränität und Menschenrechte, die es in Bezug auf die digitale Welt dringend zu diskutieren gilt, wird nun auch im territorialen Bezug (wieder) relevanter, als sie das lange war. Es ist wichtig, sie zu führen, und dabei auch niemanden auszuschließen, weil Worte fallen werden, die manchem weh tun mögen – die Welt ist, wie wir gerade mal wieder feststellen können, *kein* “safe space”. Aber diese Diskussion sollte erst dann geführt werden, wenn das erledigt ist, was jetzt zu tun ist.

#Deutschland #Innenpolitik #Außenpolitik #ThomasdeMaizière #Flüchtlingskrise #Medienkritik #CDU

crossposted auf Facebook: http://ift.tt/1MNAaa9

Bildquelle: Olaf Kosinsky / Wikipedia

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Die beste Entscheidung im Leben des Thorsten B.
Acting, advertisement, almost a diary, cinema, filme, Kurzfilm, oddly enough, short film

Fast wie bei Torsten B. – die beste Entscheidung im Leben des Manuel N.

Lustige Sache. Coca Cola Zero Deutschland hat einen sehr schönen neuen Werbespot mit Manuel Neuer gedreht und auf youtube gestellt, der sich mit der Frage beschäftigt, was eigentlich wäre, wenn Manuel Neuer sich nicht dafür entschieden hätte Fußballprofi zu werden.

https://www.youtube.com/watch?v=jxexqXg7K5Y

Great Minds think alike? Oder wurde vielleicht sogar irgendjemand aus der Agentur von unserer fake-Doku aus dem vergangenen Jahr inspiriert? Denn sowohl vom Thema als auch von der Machart erinnert der Spot schon stark an Ronia Adl-Tabatabais Film “Die beste Entscheidung im Leben des Torsten B.”, in dem ich letztes Jahr eben jenen Thorsten gespielt habe. Denkt Ihr nicht auch?

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Cola-Rot! It's in his kiss!
almost a diary, cinema, filme, Kurzfilm, short film

9./10.9.2015, 0:35, Unicato – Cola-Rot im MDR

In der Nacht von Mittwoch den 9.9. auf Donnerstag den 10. 9. 2015 könnt Ihr Hagen und Manuela ab 0:35 bei ihren Irrungen und Wirrungen der Liebe zuschauen, wenn der Film von Ronia Adl-Tabatabai, Sebastian Linke und mir im Rahmen von Unicato – Junger Film im MDR  (facebook) ausgestrahlt wird. So lautet auch das Thema der Sendung: “Irrungen und Wirrungen der Liebe.” Welche anderen Irrungen und Wirrungen es zu sehen gibt, könnt Ihr hier erfahren:http://www.mdr.de/unicato/septembersendung102.html.

Eine Seite in der MDR-Mediathek hat der Film jetzt auch: da gibt es Making-of Bilder und noch ein paar Zusatzinfos.

Mehr Infos über Cola-Rot findet ihr auch auf facebook und in der IMDB.

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facebook link, politics, US Politics, USA

Contractualizing human sexuality.

It’s strangely fascinating to see how the American puritan and contractualist cultural heritage seems to interact with well-meaning (mostly feminist) “consent activism” and Christian/social conservatism. Here’s a great article from the NY Times outlining the extent and current legal status of prospective regulation.

Given the tendencies outlined in the NY Times article, I supppose it’s not entirely absurd to imagine how the – I think – generally well-meaning activists will wake up one day and wonder how they managed to accidentally contribute to ending the “age of acquarius” – the generally permissive socio-
sexual climate resulting from the “sexual revolution”.

And when they wonder how that happened, one of the answers may be found in a recent poll published in the Washington Post, question 32 of which inquires whether it’s worse if an innocent person gets punished for sexual assault, or a guilty person gets away with it.

While I thought “in dubio pro reo” would be a no-brainer, a principle deeply rooted in all but very few people’s intuitive understanding of justice, that is apparently not the case for current US students and recent graduates, which were surveyed. Half of the respondents think that it’s worse if a guilty person gets away than if an innocent person is punished. I suppose that also explains a lot more about the US judicial system than merely bizarre attempts to legally regulate sexual activity.

http://apps.washingtonpost.com/g/page/national/washington-post-kaiser-family-foundation-survey-of-college-students-on-sexual-assault/1726/

There’s a number of really interesting items in the survey, although many reply ratios make me wonder if people were either lying to give what they assumed to be socially acceptable answers or simply did not understand the question as such.

originally appeared on facebook: https://www.facebook.com/tobias.schwarz/posts/10154215528294062

PS – if you ever need one, here’s how you get your consent contract: http://consentgear.com/collections/frontpage/products/consent-matchbook-consent-kit-with-condom-contract-consentconscious

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